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1.) Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Abweichungen
a) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen dem Auftraggeber und der Avena GbR.
b) Abweichungen von diesen Bedingungen und insbesondere auch Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie von der Avena GbR ausdrücklich und schriftlich anerkannt und bestätigt werden.

2.) Angebote, Nebenabreden
a) Die Angebote der Avena GbR sind, sofern nichts anderes angegeben ist, freibleibend und zwar hinsichtlich aller angegebenen Daten einschließlich des Honorars.
b) Enthält eine Auftragsbestätigung der Avena GbR Änderungen gegenüber dem Auftrag, so gelten diese als vom Auftraggeber genehmigt, sofern dieser nicht unverzüglich schriftlich widerspricht.
c) Nebenabreden, Ergänzungen und sonstige Vereinbarungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform bzw. einer schriftlichen Bestätigung, um Geltung beanspruchen zu können.

3.) Auftragserteilung
a) Art und Umfang der vereinbarten Leistung ergeben sich aus Vertrag und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
b) Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Avena GbR um Gegenstand des vorliegenden Vertragsverhältnisses zu werden.
c) Die Avena GbR verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Durchführung der Ihr erteilten Aufträge nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit.

4.) Gewährleistung und Schadenersatz
a) Gewährleistungsansprüche können nur nach Mängelrügen erhoben werden, die binnen 3 Monate ab Übergabe der Leistung oder Teilleistung zu erfolgen haben.
b) Die Avena GbR hat ihre Leistungen mit der von ihr als Experten zu erwartenden Sorgfalt zu erbringen.

5.) Rücktritt vom Vertrag
a) Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur aus wichtigem Grund zulässig.
b) Bei Verzug der Avena GbR mit einer Leistung ist ein Rücktritt des Auftraggebers erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist möglich.
c) Bei Verzug des Auftraggebers bei einer Teilleistung oder einer vereinbarten Mitwirkungstätigkeit, der die Durchführung des Auftrages durch die Avena GbR unmöglich macht oder erheblich behindert, ist die Avena GbR zum Vertragsrücktritt berechtigt.
d) Ist die Avena GbR zum Vertragsrücktritt berechtigt, so behält sie den Anspruch auf das gesamte vereinbarte Honorar, ebenso bei unberechtigtem Rücktritt des Auftraggebers. Bei berechtigtem Rücktritt des Auftraggebers sind von diesem die von der Avena GbR erbrachten Leistungen zu honorieren.

6.) Honorar, Leistungsumfang
a) Sämtliche Honorare sind mangels abweichender Angaben in EURO erstellt.
b) In den angegebenen Honorarbeträgen ist die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) nicht enthalten, diese ist gesondert vom Auftraggeber zu entrichten.
c) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen, aus welchem Grunde auch immer, ist für den Auftraggeber unzulässig.

7.) Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle Leistungen ist der Sitz der Avena GbR, Marburg.

8.) Geheimhaltung
a) Die Avena GbR ist zur Geheimhaltung aller vom Auftraggeber erteilten Informationen verpflichtet.
b) Die Avena GbR ist auch zur Geheimhaltung seiner Planungstätigkeit verpflichtet, wenn und solange der Auftraggeber an dieser Geheimhaltung ein berechtigtes Interesse hat. Nach Durchführung des Auftrages ist die Avena GbR berechtigt, das vertragsgegenständliche Werk gänzlich oder teilweise zu Werbezwecken und für nicht kommerzielle wissenschaftliche Zwecke zu veröffentlichen, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist.

9.) Schutz der Pläne
a) Die Avena GbR behält sich alle Rechte und Nutzungen an den von ihr erstellten Unterlagen (insbesondere Pläne, Prospekte, technische Unterlagen) vor.
b) Jede Nutzung (insbesondere Bearbeitung, Ausführung, Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Vorführung, Zurverfügungstellung) der Unterlagen oder Teilen davon ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Avena GbR zulässig. Sämtliche Unterlagen dürfen daher nur für die bei Auftragserteilung oder durch eine nachfolgende Vereinbarung ausdrücklich festgelegten Zwecke verwendet werden.
c) Die Avena GbR ist berechtigt, der Auftraggeber verpflichtet, bei Veröffentlichungen und Bekanntmachungen über das Projekt den Namen (Firma, Geschäftsbezeichnung) der Avena GbR anzugeben.
d) Im Falle des Zuwiderhandelns gegen diese Bestimmungen zum Schutz der Unterlagen hat die Avena GbR Anspruch auf ein Entgelt in Höhe des angemessenen Entgelts der unautorisierten Nutzung, wobei die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadenersatzanspruches vorbehalten bleibt. Die Beweislast, dass der Auftraggeber nicht die Unterlagen der Avena GbR genutzt hat, obliegt dem Auftraggeber.

10.) Sonstiges
a) Rechte aus diesem Vertragsverhältnis dürfen vom Auftraggeber nur nach unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung abgetreten werden.
b) Als Gerichtsstand ist Marburg vereinbart.
c) Für das Rechtsverhältnis zwischen den Vertragsparteien gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

11.) Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages mit dem Auftragnehmer einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die völlig oder teilweise unwirksame Regelung wird durch eine Regelung ersetzt, deren wirtschaftlicher und zweckentsprechender Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.